Beratungslehrer in Bayern e.V.

Noch mehr Belastung für die Kollegen von der Grund- und Mittelschule

Vor einigen Tagen erhielten wir von unserem Vorstandsmitglied Birgit eine Mail, in der sie von ihrer Dienstbesprechung und den KMS erzählt, in denen die wichtigsten organisatorischen Impulse für das neue Schuljahr vorgestellt worden waren. Unter anderem sei da von den Brückenangeboten die Rede, die an den Grund- und Mittelschulen gemacht werden, damit dort die Lücken, die bei manchen Schülern coronabedingt entstanden seien, aufgearbeitet werden können. Beim „Personal“ stehen da an erster Stelle die Beratungslehrer. (Welche Aufgaben auf die Beratungslehrer der Realschulen und Gymnasien zukommen werden, geht aus den uns vorliegenden KMS nicht hervor.)

Unklar sei noch, wie das funktionieren solle: Da die Beratungslehrer.der Grund- und Mittelschulen erstens generell nicht gerade unterbeschäftigt, zweitens für mehrere Schulen gleichzeitig zuständig seien, sei das wohl kaum machbar, ganz abgesehen davon, dass bei der Grundschule gar nicht angegeben sei, woher die zusätzliche Zeit kommen solle. Bei der Mittelschule werde im KMS immerhin von dem Kontingent der Übertrittsbegleitung gesprochen, das sei aber ja nur an den Gymnasien und Realschulen im Zusammenhang mit den Coaches aufgestockt worden. 

Sie schließt ihre Mial mit den Fragen ab: „Können wir hier noch irgendwie intervenieren ? Welche Möglichkeiten hätten wir denn, um am KM mitzuteilen, dass das nicht funktionieren kann?“

Das sind natürlich die entscheidenden Fragen, wobei es natürlich eine Problem ist, dass wir von diesen Schreiben vom 16. Juli erst gestern am 20. Juli erfahren haben und so wertvolle Zeit verloren gegangen ist. Inhaltlich ist der Gedanke, die Beratungslehrkräfte bei diesem Brückenangeboten einzubeziehen, sicherlich nachvollzehbar. Gänzlich unverständlich ist jedoch, dass dies wiederum ohne eine angemessene Form des Ausgleichs erfolgen soll. Nach den klammheimlich angesetzten Vorgesprächen für die MSD-Maßnahmen und den Maßnahmen, die das neue und unerprobte Übertrittsverfahren (Stichwort: angehefteter Zettel) mit sich brachte, legt das Kultusministerium noch eine Schippe drauf – ungeachtetet dessen, dass die Lehrer in den Grund- und Mittelschulen sowieso schon ungeplant mehr belastet wurden. So ist das nicht hinnehmbar.

Was können wir als Verband tun? Noch immer stehen – coronabedingt – die Gespräche mit der Grund- und Mittelschulabteilung an. Da werden wir auf geeignete Maßnahmen drängen müssen. Die Denkrichtung hat unser Gespräch mit dem BLLV gezeigt: Wir wollen entweder den Beratungslehrer als A13-Planstelle oder einen angemessenen Ausgleich auf dem Arbeitszeitkonto und wir wollen je eine Beratungsrektorstelle für einen Beratungslehrer an den Schulberatungsstellen..  Um dies durchzusetzen, gibt es auch schon einen gemeinsamen Aktionsplan mit dem BLLV, der jetzt noch nicht sehr konkret ist, den wir aber jetzt konkretisieren müssen, indem wir die Öffentlichkeit und Parteien im Landtag einbeziehen.

Kommentar abgeben