Anliegen der Beratungslehrer der Grundschulen und Mittelschulen – Zusammenstellung aus den Rückmeldungen vom Februar 2020
Damit der Vorstand angemessen reagieren und auch gegenüber dem Vorstand des BLLV eine klare Position vertreten kann, haben wir an die betroffenen Mitglieder eine Mail geschickt, auf die wir viele Antworten erhielten (wofür wir uns ganz herzlich bedanken). Claudia Höhendinger legt nun einen Zwischenbericht vor:
- Gemeinsame Anliegen/ Synergien:
- Erhöhung der Eingangsbesoldung im GS-MS-Bereich auf A13
- Beförderungsamt A13Z für Beratungslehrer
- Erhöhung der Stundenzahlen für Beratungslehrer wie beim Schulpsychologen
- Stärkung des Profils Schulberatung (kein Testhansel für LRS!!!)
- BLLV soll sich für Beratung stark machen> Darstellung
- Wertschätzung durch Anrechnungsstunden
- Wertschätzung durch Funktionsstunden
- Darlegung durch den BLLV was Beratungslehrer können und eigentlich tun (in der Zeitschrift, an die Schulämter…)
- Stunde für Übertrittscoachaufgabe auch für GS-MS Beratungslehrer
- Teil 185 für Anrechnungsstunden überdenken und an moderne
- Bedingungen anpassen
- BLLV sollte sich in Übertrittsberatung miteinbringen: keine
- Nachvorneverlegung, Terminvorgaben für 4. Klasse-Veranstaltungen
- Einbindung der Beratungslehrer bei Einführung von Neuerungen
2 Comments
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Christian Feja
Sehr geehrte Frau Kollegin, liebe Frau Harbauer,,
vielen Dank für diesen für uns sehr wichtigen Kommentar, der uns zeigt, dass auch wir mit unserer Meinung nicht alleine sind. Besonders wichtig war uns, dass Sie die Missstände sehr genau, differenziert und öffentlich benannt haben.
An sich gibt es keine Aussage, die wir als bib-Vorstand nicht sofort unterschreiben könnten. Und das, was sie schreiben, deckt sich auch mit den Ergebnissen unserer Umfrage, die wir unter unseren Grund- und Mittelschulmitgliedern durchgeführt haben.
Zu dem ersten Teil zur “Weiterentwicklung” haben wir uns schon in einem Gespräch am KM mit den zuständigen Mitarbeitern geäußert, zumal wir in einem anderen Gespräch mit Minister Piazolo ausdrücklich davon abgeraten hatten, die Termine für die Übertrittselternabende vorzuverlegen. Zwischen den Zeilen war als Antwort herauszuhören, dass es nicht viele waren, die mit dieser Entscheidung glücklich gewesen seien, mit ein paar Ausnahmen vielleicht, dem Staatsminister Piazolo und den angesprochenen dubiosen Erziehungsberechtigten.
Liebe Frau Harbauer, als Vertreter eines kleines Verbandes, der noch dazu eine Lehrergruppe vertritt, die zwar die größte der Beratenden, aber auch eine nicht allzu sichtbare ist, können wir eigentlich nicht auf die große Pauke hauen, ohne unglaubwürdig zu werden; wir suchen daher unser Glück im geduldigen Gespräch. Und in den meisten unserer Gespräche betonen wir unsere Hilfsbereitschaft und den Umstand, dass wir als Praktiker in der Regel wissen, wie welche neue Verordnung ankommen könnte. Gebetsmühlenartig. Und daher verstehe ich es nicht, warum uns niemand im Vorfeld dieser Verordnungen angerufen hat. Dann hätten wir sagen können: “Kommuniziert anders, verschickt eure Schreiben nicht kurz vor den Sommerferien oder zwei Tage vor der Ausgabe der Zwischenberichte! Überlegt euch was ihr für die Beratungslehrer der Grund- und Mittelschulen tun könnt, die jetzt schon am Rad drehen, weil Jahr für Jahr mehr Aufgaben auf sie zukommen! Schlagt den Schulleitern konkret vor, wie sie das Schreiben so an die Eltern bringen können, dass es unmissverständlich und arbeitsökonomisch ist. Und bereitet eure Entscheidungen vor, damit sie nicht den Duktus eines herrschaftlichen Erlasses haben!” Damit wäre niemandem ein Zacken aus der Krone gebrochen. Aber nichts geschah.
Und das bringt uns zum Denken: Haben wir uns geirrt, als wir glaubten, dass man unsere Anliegen ernst nimmt? Haben wir uns geirrt, als wir glaubten, dass wir gemeinsam mit den Mitarbeitern des Ministeriums Fehler vermeiden und neue Impulse setzen könnten? Haben wir uns geirrt, als wir glaubten, dass es sinnvoll sei, ihnen den Rücken zu stärken, weil sie in unserem Sinne arbeiten? Es sieht fast danach aus. Wir können uns vieles nicht erklären, aber noch mehr vermuten.
Daher gibt es einen Plan B,, über den wir nicht glücklich sind, über den wir aber ernsthaft nachdenken: Wir hatten vor ein paar Wochen ein interessantes Gespräch mit Simone Fleischmann, der omnipräsenten Präsidentin des BLLV. Dort ging es um Ihr Thema, liebe Ulla, und wir kamen zu dem Ergebnis, dass wir, der bib und der BLLV, uns gemeinsam darum kümmern wollen, dass die Beratungslehrer an den Grund- und Mittelschulen bessergestellt werden. Entlastungsstunden sind momentan wahrscheinlich keine gute Idee, weil es an den Grund- und Mittelschulen zu wenige Lehrer gibt. Gemeinsam wollen wir durchsetzen, das Beratungslehrer an diesen Schulen A13 bekommen sollen und dass es mehr Stellen für Beratungsrektoren gibt. Das klingt natürlich auch erst einmal utopisch, weil man uns sagen wird, dass es dafür kein Geld gibt. Daher müssen wir dort aktiv werden, wo über die Gelder bestimmt wird: bei den Landtagsabgeordneten. Für uns heißt das wieder: Viele Gespräche führen, gute wie schlechte, mit den Bildungspolitikern der Parteien, mit den Elternverbänden… Vielleicht können wir das Thema auch in die Öffentlichkeit bringen. Für uns heißt das: Zurück auf Los! Das wird alles sehr aufwändig und anstrengend, und es ist an sich auch nicht unser Stil, aber wir sind flexibel und haben unser Ziel vor Augen. Und wir sind ein gutes Team.
Liebe Ulla, ich hoffe, dass ich den Eindruck vermitteln konnte, dass wir wirklich an der Sache dran sind.
Wie heißt es heutzutage so schön: Bleiben Sie gesund!Christian Feja, Vorsitzender
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Ulla Harbauer
Es geht mir um Teil II der Maßnahmen des KM zur “Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens” und hierbei um die Art und Weise der Anordnung, den Sinn und Inhalt einer zusätzlichen Beratung.
Erstens hätte mich interessiert, welche Daten von Frau Ohrnberger herangezogen wurden, die ein “von Erziehungsberechtigten artikulierte(…)s Informationsbedürfnis(…)” hinsichtlich eines gleitenden Übergangs an die weiterführenden Schulen feststellen. Mir ist keine Datenerhebung diesbezüglich bekannt. Zumindest an meiner Grundschule, an der ich unterrichte, habe ich keinen Fragebogen an die Eltern diesbezüglich ausgegeben. Welche Eltern haben in welcher Form was geäußert?
Auf dieser Basis möchte Frau Ohrnberger es nun den Eltern ermöglichen, einen zusätzlichen Beratungstermin an der eigenen Grundschule mit einer Beratungslehrkraft der aufnehmenden Schulart wahrzunehmen. Dabei lässt sie m. E. drei wichtige Tatsachen völlig unberücksichtigt:
1. Die Eltern der 4. Klasskinder erhalten in der 4. Jahrgangsstufe mehrere umfassende Beratungen:
• zum einen der Infoabend, der nun ja im Oktober stattfindet, in dem alle weiterführenden Schularten des Heimatortes durch Beratungslehrer der verschiedenen Schularten präsentiert werden
• zwei Elternsprechtage der Klassleitungen (einer meist schon im November, der andere im Januar/ Februar zur Zwischeninformation)
• an unserer Schule stelle ich mich als Beratungslehrkraft auch jedes Jahr erneut am ersten Elternabend den Eltern der 4. Jahrgangsstufe vor und biete Beratungen an – so wie die meisten meiner Kollegen/innen
Wenn jemand eine Schullaufbahnberatung von Beratungslehrkräften möchte, ist ihm die Telefonnummer der Schulberatungsstelle bekannt und er/sie kann jederzeit einen Termin mit uns vereinbaren – und wenn ein Elternteil einen Beratungstermin mit einer RS- oder Gym-Beratungslehrkraft haben möchte, vermitteln wir MS/GS-Beratungslehrkräfte gerne einen Kontakt. So haben wir das bisher gehandhabt – und mir ist nie zu Ohren gekommen, dass dies zu wenig Information sei.
Welches Zeichen setzen wir, wenn mit der Aushändigung der Zwischeninformation so ein Schreiben herausgegeben wird, das m.E. die Eltern überfordert, die Kinder noch mehr unter Druck setzt, die Kompetenz der Klassleitungen verringert und die bereits erfolgten Beratungen unbeachtet lässt?
Die Eltern waren überfordert, denn viele der zusätzlichen Beratungsbögen, um die ich mich gekümmert habe, wurden von den Eltern nicht genau genug gelesen, denn sie dachten, sie melden ihr Kind an der Mittelschule mit diesem Papier an. Diese Fehleinschätzung stellte sich einige Male bei meinem Ersttelefonat mit den betreffenden Eltern heraus.
2. Wie stellt sich Frau Ohrnberger organisatorisch vor, dass die Beratung durch eine schulfremde Person an der eigenen Grundschule abläuft? Soll hierbei die Klassleitung/ Sekretärin/ Hausmeister/ Beratungslehrerin GS der fremden Beratungslehrkraft am Nachmittag die Schule aufsperren und nach den Gesprächen wieder zusperren? ist das zumutbar? In welchem Raum – falls die Beratungszeiten vormittags anberaumt werden – soll das ganze stattfinden? An Schulen besteht meist kein Raumüberschuss am Vormittag.
3. Die Beratungslehrerausbildung, die ich genießen durfte, hat bereits den Status, den die Lehrerausbildung noch nicht hat: sie ist schulartübergreifend.
Ob an der Universität, in Dillingen oder als Weiterbildung im Regionalkurs – stets besuchen Lehrkräfte aller Schularten dieselben Kurse, erhalten Informationen von denselben Personen und verfassen eine Zulassungsarbeit, bei der sie die die Schulart selbst wählen können und bearbeiten im Examen eine schriftliche Fallklausur. Hier kann der Gymnasiallehrer den Fall eines Grundschülers bearbeiten oder der Mittelschullehrer den Fall eines Berufsschülers – es ist völlig egal. Wir erhielten alle miteinander Kenntnisse zu Grundlagen kooperativer Gesprächsführung, den Überblick über die Systematik des deutschen Schulwesens, vertiefte Kenntnis über das bayerische Schulsystem, schulrechtliche Regelungen, Grundlagen von Lernen, Leistung und Verhalten, diagnostisches Vorgehen zur Schuleignung, diagnostisches Vorgehen bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen, Lernberatung und Lernförderung und Grundlagen quantitativer und qualitativer Messverfahren zu Unterricht und Schulqualität. Nach meinem Examen stand auf meinem Zeugnis “Beratungslehrkraft” – ohne Schulartenzusatz.
Wieso soll nun die Beratung zur Schullaufbahn von einer Beratungslehrkraft der weiterführenden Schulen übernommen werden? Warum erfolgt nun wieder die Teilung in Schularten – obwohl alle Beratungslehrkräfte die gleiche Ausbildung erhalten haben? Das verstehe ich einfach nicht.
Hier generiert m.E. Frau Ohrnberger eine komplizierte und in der Sache nicht sinnstiftende Maßnahme – ohne Rücksprache mit den Betroffenen.
Da in einer meiner letzten Fortbildungen auf Schulberatungsebene der Inhalt dieses Schreibens diskutiert wurde, musste ich hören, dass die Schulberatungsstelle (laut Volker Schmalfuß) nicht Teil der Gruppe war, die an jenen Weiterentwicklungen mit Inhaltseingabe beteiligt wurde. Wiederum macht eine Ministerialstelle eine Vorgabe, ohne die Betroffenen an der Idee oder Umsetzungsfreundlichkeit zu beteiligen. Ich fühle mich von meinem Arbeitgeber im wiederholten Fall nicht Ernst genommen.
An meinen Verband von mir deswegen die Bitte:
Sammeln Sie bitte weitere Meinungen zu diesem Thema – und wenn ich nicht allein mit meiner Beobachtung stehe, dann bitte ich um Unterstützung.
Warum wird die Schulberatung nicht vorher gehört?
Warum sind wir Betroffene, wir als Fachleute nicht beteiligt, wenn “die Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens” das Thema ist?
Welche Möglichkeiten haben wir, um uns einzubringen – aber bitte vorher?
Was kann unternommen werden, damit solche Neuerungen nicht ständig wieder passieren und es womöglich einen Teil III dieses Themas gibt, der wieder realitätsfern und organisationsumständlich ist?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Harbauer, StRin GS, Beratungslehrerin