Beratungslehrer in Bayern e.V.

Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens – zwischen Katastrophe und Gelassenheit

Es war zu erwarten, dass noch etwas kommen wird: Nachdem kurz vor den Sommerferien Schulleiter und Beratungslehrer mit einem KMS zur „Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens“ – positiv formuliert – überrascht worden waren, in dem das Staatsministerium verlauten ließ, dass die Beratungslehrer an Gymnasien und Realschulen zukünftig als Übertrittscoaches tätig würden und die Grundschulen die Übertrittelternabend früher ansetzen müssten, kam am 22.1.2020 die nächste Überraschung: Es wurde „die Möglichkeit für Erziehungsberechtigte geschaffen, auf Wunsch an der jeweiligen Grundschule einen zusätzlichen Beratungstermin mit einer Beratungslehrkraft einer aufnehmenden Schule wahrzunehmen.“ Weiter heißt es: „Darauf sollen die Erziehungsberechtigten mit der Aushändigung der Zwischeninformation zum Leistungsstand in der 4. Jahrgangsstufe hingewiesen werden.“ (Siehe Anhang)

Die Reaktionen darauf waren ganz unterschiedlich: Schon am 23. kam es zum Szenario „Katastrophe“: Schulleiter würden, so hieß es, die Sache pragmatisch angehen, den Anmeldebogen einfach an die Zwischeninformation heften, den die Eltern überfliegen und auf dem sie, weil sie nicht wissen, ob eine „zusätzliche Beratung“ auch eine freiwillige Beratung ist, spontan etwas ankreuzen. Das würde unweigerlich zu einer Überlastung der Kollegen in München und Nürnberg führen, die, weil es dort nur wenige staatliche Realschulen und Gymnasien gibt, aber umso mehr Grundschulen, von beratungswilligen Eltern überrannt würden. Soweit der Worst Case.

Oder das etwas jüngere Szenario „Gelassenheit“: Die Zwischeninformation wird ausgeteilt, parallel dazu werden die Eltern entweder elektronisch (ESIS) oder schriftlich darüber informiert, dass die Klassenlehrer(innen) zu einem Beratungsgespräch ebenso zur Verfügung stehen wie die Übertrittscoaches der weiterführenden Schulen („Darauf sollen die Erziehungsberechtigten … hingewiesen werden“). Kommen die Eltern dann zur Klassenlehrerin, weist diese jene noch auf das zusätzliche und freiwillige Angebot hin und händigt ihnen, wenn sie es in Anspruch nehmen wollen, das Formular (Siehe Anhang) aus. Dann erst kommen die Übertrittscoaches ins Spiel.

Sicherlich wird auch beim zweiten Modell die Arbeitsbelastung der Großstadtkollegen höher sein als die der Beratungslehrer in der Provinz. Dennoch würde es die Beratungsanfragen deutlich reduzieren. Es ist nun an unseren Grundschulkollegen, im Sinn der Solidarität und der Entlastung besorgter Eltern mit ihren Schulleiter(innen) zu reden und sie auf das Modell „Gelassenheit“ hinzuweisen.