Beratungslehrer in Bayern e.V.

Sprachstandserhebungen

Liebe Beratungslehrer in den Grundschulen,

wie ihr sicher alle inzwischen mitbekommen habt – eventuell auch durch eine Erhöhung eures Stundenbudgets – sollen im laufenden Schuljahr bereits die angekündigten Sprachstandserhebungen bei Kindern im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt werden. Die Expertise für diese Aufgabe sieht das Kultusministerium bei den Beratungslehrkräften, die sowohl im Umgang mit Testverfahren als auch in der Einschätzung der Schulfähigkeit und im Ablauf der Einschulungsverfahren notwendige Kompetenzen einbringen. Wir im Verband befürworten diese Sichtweise – somit eröffnet sich auch für die Beratungslehrer im Bereich der Grundschule ein wichtiges eigenes Themenfeld.

Wir wurden hierzu zu einem Dialog der Verbändefamilie eingeladen, an dem wir erste Infos zur bildungspolitischen Einordnung, zum pädagogischen Konzept und den geplanten Verfahren zur Einführung erhielten und mit verschiedenen Vertretern aus dem Kultusministerium, dem Sozialministerium, dem ISB, von verschiedenen Verbänden (Elternverband, Grundschulverband, Verband der Schulleiter, Verband der Schulräte etc.) in den Dialog treten konnten.

Für die Umsetzung des Verfahrens gibt es einen entsprechenden Gesetzentwurf, es müssen verschiedene Paragraphen im BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen), BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz), BayIntG (Bayerisches Integrationsgesetz), BaySchO (Bayerische Schulordnung), GrSO (Grundschulordnung) und auch in der Meldedatenverordnung geändert werden. Auch hier wurden wir um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.

Inzwischen geht es um die konkrete Ausführung, die ein wissenschaftlicher Beirat betreut, an dem unser Vorstandsmitglied aus dem Bereich der Grundschule – Birgit Hubbauer – teilnimmt.

Der Ablauf des Verfahrens ist momentan folgendermaßen geplant:

Die Daten der zur Sprachstandserhebung einzuladenden Kinder (alle Kinder im Alter von 4 ½ Jahren im Sprengel der entsprechenden Grundschule) werden den Grundschulen gemeldet.

In den Kindergärten werden bereits im vorletzten Kindergartenjahr Sprachstandserhebungen durchgeführt. Die Kindergärten stellen entsprechende Bescheinigungen aus, falls kein Förderbedarf im Bereich Sprache besteht.

Alle Kinder, für die keine Bescheinigung vorgelegt wird, werden zu Sprachstandserhebungen eingeladen. Die Beratungslehrkräfte führen diese mit Hilfe von kurzen standardisierten Testverfahren durch.

Kinder, bei denen ein Förderbedarf festgestellt wird, werden zu einem Besuch einer Kindertagesstätte mit integriertem Vorkurs verpflichtet.

Wir begleiten die Einführung des Verfahrens intensiv und versuchen, diese Maßnahme pädagogisch sinnvoll, pragmatisch und umsetzbar mit auf den Weg zu bringen. Gerne halten wir euch dazu auf dem Laufenden.

Bei Fragen und Anregungen rund um das Thema könnt ihr euch auch gerne an uns wenden:

orga@beratungslehrer-in-bayern.de

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