Beratungslehrer in Bayern e.V.

Reha für Kinder und Jugendliche

Seit 2017 ermöglicht ein neues Gesetz Reha-Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche über die Rentenversicherung !

In Deutschland leiden ca. 20% der Kinder und Jugendlichen an einer chronischen Erkrankung, mit zunehmender Tendenz. Mit dem seit dem 01.01.2017 geltenden Flexirentengesetz hat der Gesetzgeber erreicht, dass wieder deutlich mehr Kinder und Jugendliche eine hilfreiche Rehabilitationsmaßnahme erhalten. Den Betroffenen wird dadurch die Chance zu einer besseren Schul-, Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit gegeben.  

Für eine optimale sektorenübergreifende Versorgung gibt es  Reha-Beratung in den verschiedenen Regionen die aufsuchende Beratung vor Ort anbietet. Die Beratung berät Betroffene, Angehörige und Fachkräfte kostenfrei und unverbindlich rund um das Thema medizinische Kinder- und Jugendrehabilitation.  Familien werden bei der Antragsstellung unterstützt und begleitet. Im Falle einer Ablehnung ist ein Widerspruch möglich.

Der Reha-Antrag kann bis zum Alter von 27 Jahren gestellt werden, sofern sich der junge Mensch in Ausbildung oder Schule befindet und die Teilhabe – z.B. in der Ausbildung – beeinträchtigt ist.

Und hier sind mehr Informationen zu finden:

https://www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de/startseite/

Claudia Haas

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