Beratungslehrer in Bayern e.V.

Beratungslehrer am Gymnasium (von Christian Feja)

Die Arbeit einer Beratungslehrkraft an einem Gymnasium umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche: zum eine die Beratung von Schülern, Eltern, Kollegen und auch die der Schulleitung und zum anderen die Arbeit in verschiedenen Gremien.

Im Bereich der Beratung hat die der Kollegen und der Schulleitung den geringsten Anteil. Kommen Kollegen zu mir, sind wiederum zwei große Themenbereiche wichtig: die Doppelbelastung mit Arbeit und Familie; hier gilt es, ähnlich wie bei Schülern, dafür zu sorgen, dass der Kollege seine Aufgaben wieder überblickt und entsprechend deren Bedeutung einordnet und so abarbeitet, dass dies seiner Persönlichkeit entspricht. Den zweiten Bereich stellen schulinterne Konflikte dar, bei denen der Beratungslehrer oft als Moderator oder Mediator arbeitet. Häufig sind es auch schulrechtliche Fragen, auf die man angesprochen wird.

Für die Schulleitung werde ich meist dann aktiv, wenn es darum geht, pädagogische Weichenstellungen vorzunehmen, beispielsweise wenn man Schüler, die möglicherweise das Klassenziel nicht erreichen, besonders fördern oder wenn man Programme in Leben rufen will, mit denen man Vorwissen aktiviert. Hier schlage ich Wege vor und moderiere auch den Prozess. Gefragt werde ich auch von der Schulleitung, wenn es um schulrechtliche Belange außerhalb Bayerns geht, beispielsweise wenn eine Schülerin für einige Jahre mit ihren Eltern nach China zieht, dort für drei Jahre eine internationale Schule besucht und dann wieder zurückkehren will. Und schließlich gibt es noch den dritten Bereich: schulinterne Konflikte, bei denen ich oft als Moderator oder Mediator arbeite.

Den größten Teil meiner Arbeit nimmt die Beratung von Schülern und Eltern zu Schulleistungsproblemen ein, wobei fast immer der erste Kontakt über die Eltern erfolgt, die mich aufsuchen. Ganz selten lässt sich bei diesem Erstgespräch klären, was das Problem ist, oder das Problem sogar schon lösen. Meist kommt es dann noch zu mehreren Treffen mit dem betroffenen Schüler, bei dem dann mithilfe eines Screenings, zu dem auch Tests gehören können, das Problem herausgearbeitet und Lösungswege entwickelt werden. Oft schließt ein Gespräch mit Eltern und Schüler das Verfahren ab. Immer häufiger biete ich Schülern an, sie über einen festgesetzten Zeitraum zu coachen.

Deutlich seltener sind Beratungen, die sich ausschließlich auf die Schullaufbahn beziehen; dabei geht es meist darum, ob es möglich ist, dass ein Schüler die Schule oder die Schulform wechselt. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein: Häufig sind Leistungsprobleme die Ursache, es können aber auch innerfamiliäre Probleme dazu führen. Als hilfreich erweist es sich dabei, wenn die Beratungslehrkraft auf ein dichtes Beziehungsnetz zurückgreifen kann; die Schulleiter und Beratungslehrer anderer Schulen gehören ebenso dazu wie die Mitarbeiter des Jugendamtes oder Ärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Neben dieser Beratungsarbeit ist die Beratungslehrkraft bei unterschiedlichen Veranstaltungen und Gremien im Einsatz: An Übertrittselternabenden an den Grundschulen das Gymnasium als Schulart vorzustellen, gehört ebenso dazu wie die Arbeit im Krisenteam oder im Schulentwicklungsteam, wo man als einzige besonders pädagogisch ausgebildete Fachkraft seinen Einfluss geltend machen sollte.

Ich weiß, dass ich bestimmt noch einige Bereiche vergessen habe. Das bitte ich zu entschuldigen. Problematisch ist, dass die Beratungslehrer am Gymnasium an sich zu wenig Anerkennung und zu wenige Entlastungsstunden für ihre Arbeit bekommen. Konkret: Ich bekomme zwei Entlastungsstunden und müsste meiner Schulleitung schon dafür dankbar sein, weil die zweite ja aus einem allgemeinen Topf genommen ist und ein anderer Kollege, der bestimmt auch viel arbeitet, diese Stunde nicht bekommt. An sich, bräuchte ich, wenn es um einen fairen Ausgleich ginge, von Vornherein mehr Entlastungsstunden. Jetzt wird aber argumentiert, dass der Beratungslehrer am Gymnasium eine Beförderungsamt ist und von dem her mehr Einsatz verlangt werden könnte. Sieht man sich die Verteilung der Beförderungsfaktoren an, also der Faktoren, die eine Beförderung beschleunigen oder verlangsamen können, fällt Folgendes auf: Mitarbeiter der Schulleitung, Leiter der großen Fachschaften und die Oberstufenkoordinatoren haben den Faktor 2, werden also recht zügig befördert; wir, die Stufenbetreuer und die Leiter der mittleren Fachschaften haben den Faktor 3, werden also langsamer befördert als diejenigen mit den Faktor 2. Im Gegensatz zu den anderen Funktionsträgern sind wir jedoch – die Systembetreuer sind hier noch eine Ausnahme – die einzigen mit einer mehrjährigen zusätzlichen Ausbildung, die mit einem Staatsexamen abgeschlossen wird. Dennoch sind wir nur im Topf mit dem Beförderungsfaktor 3. Das passt so nicht.

Wir fordern daher, dass zum einen den Schulen obligatorisch mindestens zwei Anrechnungsstunden für die Beratungslehrer zur Verfügung gestellt werden sollten; die Aufstockung je nach Aufwand und Situation sollte immer möglich sein. Zum anderen sollten Beratungslehrer am Gymnasium bei den Beförderungsfaktoren zumindest den Oberstufenkoordinatoren gleich gestellt werden, die bekanntlich über keine besondere Qualifikation verfügen müssen.

Solange die Gymnasialabteilung am Kultusministerium weiter die einerseits sehr idealistische, andererseits sehr arbeits- und konfliktminimiernde Doktrin der eigenverantwortlichen Schule verfolgt, wird den Schulleitern wie schon bei der Einrichtung des KBO (Koordinator für berufliche Orientierung) die Möglichkeit eingeräumt, Aufgaben, die bislang die Beratungslehrer übernommen hatten, an grundsätzlich jeden Kollegen weiterzugeben, den sie für geeignet halten. (Der Köder für die Arbeit ist, dass den Kollegen in Aussicht gestellt wird, dass sich ihr Beförderungsfaktor erhöht – also das, wofür wir in den letzten Jahren immer gekämpft haben.) Tatsache ist – auf aufgrund mangelnder Wertschätzung pädagogischer Arbeit im gymnasialen Kontext – dass viele Kollegen eine Funktionsstelle erhalten, weil es ihnen nützt. Das ist für diese natürlich sehr schön, führt aber zu einer Entprofessionalisierung, weil es den übergeordneten Stellen auch nicht gelingt, mit Fortbildungen die „neuen Berater“ angemessen einzuarbeiten . Wenn sich diese Tendenz fortsetzen sollte, muss die Beratungslehrkraft als einzige besonders qualifizierter Experte für Pädagogik und Gesprächsführung an einem Gymnasium als Koordinator dieser „neuen Berater“ installiert werden, um die Expertise mit Fortbildungen herzustellen, die Arbeit unter den Beratern zu koordinieren, sie in multiprofessionellen Teams einzusetzen sowie deren Arbeit auch zu evaluieren. Eine Möglichkeit wäre eine obligatorische Stelle in der erweiterten Schulleitung oder eine neue Funktion als „pädagogischer Koordinator“.

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