Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwilligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Ulla Harbauer
Es geht mir um Teil II der Maßnahmen des KM zur “Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens” und hierbei um die Art und Weise der Anordnung, den Sinn und Inhalt einer zusätzlichen Beratung.
Erstens hätte mich interessiert, welche Daten von Frau Ohrnberger herangezogen wurden, die ein “von Erziehungsberechtigten artikulierte(…)s Informationsbedürfnis(…)” hinsichtlich eines gleitenden Übergangs an die weiterführenden Schulen feststellen. Mir ist keine Datenerhebung diesbezüglich bekannt. Zumindest an meiner Grundschule, an der ich unterrichte, habe ich keinen Fragebogen an die Eltern diesbezüglich ausgegeben. Welche Eltern haben in welcher Form was geäußert?
Auf dieser Basis möchte Frau Ohrnberger es nun den Eltern ermöglichen, einen zusätzlichen Beratungstermin an der eigenen Grundschule mit einer Beratungslehrkraft der aufnehmenden Schulart wahrzunehmen. Dabei lässt sie m. E. drei wichtige Tatsachen völlig unberücksichtigt:
1. Die Eltern der 4. Klasskinder erhalten in der 4. Jahrgangsstufe mehrere umfassende Beratungen:
• zum einen der Infoabend, der nun ja im Oktober stattfindet, in dem alle weiterführenden Schularten des Heimatortes durch Beratungslehrer der verschiedenen Schularten präsentiert werden
• zwei Elternsprechtage der Klassleitungen (einer meist schon im November, der andere im Januar/ Februar zur Zwischeninformation)
• an unserer Schule stelle ich mich als Beratungslehrkraft auch jedes Jahr erneut am ersten Elternabend den Eltern der 4. Jahrgangsstufe vor und biete Beratungen an – so wie die meisten meiner Kollegen/innen
Wenn jemand eine Schullaufbahnberatung von Beratungslehrkräften möchte, ist ihm die Telefonnummer der Schulberatungsstelle bekannt und er/sie kann jederzeit einen Termin mit uns vereinbaren – und wenn ein Elternteil einen Beratungstermin mit einer RS- oder Gym-Beratungslehrkraft haben möchte, vermitteln wir MS/GS-Beratungslehrkräfte gerne einen Kontakt. So haben wir das bisher gehandhabt – und mir ist nie zu Ohren gekommen, dass dies zu wenig Information sei.
Welches Zeichen setzen wir, wenn mit der Aushändigung der Zwischeninformation so ein Schreiben herausgegeben wird, das m.E. die Eltern überfordert, die Kinder noch mehr unter Druck setzt, die Kompetenz der Klassleitungen verringert und die bereits erfolgten Beratungen unbeachtet lässt?
Die Eltern waren überfordert, denn viele der zusätzlichen Beratungsbögen, um die ich mich gekümmert habe, wurden von den Eltern nicht genau genug gelesen, denn sie dachten, sie melden ihr Kind an der Mittelschule mit diesem Papier an. Diese Fehleinschätzung stellte sich einige Male bei meinem Ersttelefonat mit den betreffenden Eltern heraus.
2. Wie stellt sich Frau Ohrnberger organisatorisch vor, dass die Beratung durch eine schulfremde Person an der eigenen Grundschule abläuft? Soll hierbei die Klassleitung/ Sekretärin/ Hausmeister/ Beratungslehrerin GS der fremden Beratungslehrkraft am Nachmittag die Schule aufsperren und nach den Gesprächen wieder zusperren? ist das zumutbar? In welchem Raum – falls die Beratungszeiten vormittags anberaumt werden – soll das ganze stattfinden? An Schulen besteht meist kein Raumüberschuss am Vormittag.
3. Die Beratungslehrerausbildung, die ich genießen durfte, hat bereits den Status, den die Lehrerausbildung noch nicht hat: sie ist schulartübergreifend.
Ob an der Universität, in Dillingen oder als Weiterbildung im Regionalkurs – stets besuchen Lehrkräfte aller Schularten dieselben Kurse, erhalten Informationen von denselben Personen und verfassen eine Zulassungsarbeit, bei der sie die die Schulart selbst wählen können und bearbeiten im Examen eine schriftliche Fallklausur. Hier kann der Gymnasiallehrer den Fall eines Grundschülers bearbeiten oder der Mittelschullehrer den Fall eines Berufsschülers – es ist völlig egal. Wir erhielten alle miteinander Kenntnisse zu Grundlagen kooperativer Gesprächsführung, den Überblick über die Systematik des deutschen Schulwesens, vertiefte Kenntnis über das bayerische Schulsystem, schulrechtliche Regelungen, Grundlagen von Lernen, Leistung und Verhalten, diagnostisches Vorgehen zur Schuleignung, diagnostisches Vorgehen bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen, Lernberatung und Lernförderung und Grundlagen quantitativer und qualitativer Messverfahren zu Unterricht und Schulqualität. Nach meinem Examen stand auf meinem Zeugnis “Beratungslehrkraft” – ohne Schulartenzusatz.
Wieso soll nun die Beratung zur Schullaufbahn von einer Beratungslehrkraft der weiterführenden Schulen übernommen werden? Warum erfolgt nun wieder die Teilung in Schularten – obwohl alle Beratungslehrkräfte die gleiche Ausbildung erhalten haben? Das verstehe ich einfach nicht.
Hier generiert m.E. Frau Ohrnberger eine komplizierte und in der Sache nicht sinnstiftende Maßnahme – ohne Rücksprache mit den Betroffenen.
Da in einer meiner letzten Fortbildungen auf Schulberatungsebene der Inhalt dieses Schreibens diskutiert wurde, musste ich hören, dass die Schulberatungsstelle (laut Volker Schmalfuß) nicht Teil der Gruppe war, die an jenen Weiterentwicklungen mit Inhaltseingabe beteiligt wurde. Wiederum macht eine Ministerialstelle eine Vorgabe, ohne die Betroffenen an der Idee oder Umsetzungsfreundlichkeit zu beteiligen. Ich fühle mich von meinem Arbeitgeber im wiederholten Fall nicht Ernst genommen.
An meinen Verband von mir deswegen die Bitte:
Sammeln Sie bitte weitere Meinungen zu diesem Thema – und wenn ich nicht allein mit meiner Beobachtung stehe, dann bitte ich um Unterstützung.
Warum wird die Schulberatung nicht vorher gehört?
Warum sind wir Betroffene, wir als Fachleute nicht beteiligt, wenn “die Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens” das Thema ist?
Welche Möglichkeiten haben wir, um uns einzubringen – aber bitte vorher?
Was kann unternommen werden, damit solche Neuerungen nicht ständig wieder passieren und es womöglich einen Teil III dieses Themas gibt, der wieder realitätsfern und organisationsumständlich ist?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Harbauer, StRin GS, Beratungslehrerin