Und es bewegt sich doch…
… das Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Man weiß nicht, ob es der Coronakrise, in der man vielleicht einen anderen Blick auf die Dinge gekommt, unseren Bitten und Ratschlägen oder ganz einfach der Einsicht und dem Engagement der zuständigen Stellen am Ministerium geschuldet ist, aber es gibt zwei Schreiben, die wir hier allen Interessierenten und Mitgliedern ganz sachlich zugänglich machen wollen:
Das erste ist ein KMS und bringt Ordnung in den Bereich „Übertritt von 4 auf 5“. Zentral ist dabei ein Formular, das alle Klassenlehrer benutzen sollen, aus dem auch hervorgeht, nach welchem Verfahren vorgegangen werden sollte und dass die Beratung durch den Übertrittcoach eine freiwillige und zusätzliche Beratung ist: SBS-Beratungsgespraech_AnmeldebogenAnmeldung_Beratungsgespräch Bemerkenswert ist hier, dass die Beratung durch die Wirtschaftsschule anders als an den anderen Schulen organisiert ist, was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass die Übertrittscoaches dort keine Beratungslehrer sein müssen und der Schulleiter die Aufgabe auch an nicht entsprechend qualifizierte Lehrer vergeben kann.
Das zweite Schreiben ist eine KMBek, die die Arbeit der Schulsozialpädagagogen betrifft. Hier ist wichtig, dass die Schulsozialpädagagogen ausschließlich in präventiven Gruppenmaßnahmen tätig werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: „Falls im Anschluss an gruppenbezogene Angebote der Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen Nachgespräche erforderlich werden, kann dies der Abrundung der Präventionsarbeit dienen. Ist eine weitergehende Intervention oder individuelle Beratung erforderlich, fällt dies … in den Aufgabenbereich der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte.“ Hier ist also die klare Abgrenzung, die wir immer gefordert haben.Schulsozialpädagogen
Alles in allem begrüßen wir, dass das Ministerium mit beiden Schreiben mit etwas Verzögerung Klarheit schafft. Unser Dank geht in diesem Zusammenhang auch an Frau Gürtner vom KM,.
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